Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1177 Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek

BGB § 1177 Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek

[ Auszug: (1) Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht, so verwandelt sich die Hypothek in eine ... ]